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Erfolgreichster Partner der NLZs

seit 2006 bereits über 90 Kids zum FCK!

15 Spieler nach Elversberg

18 Spieler zum FKP

11 zum FC Homburg

4 zur TSG Hoffenheim

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Beste Ausbildung!

Auch nach dieser Saison 2021/22 wechselten drei Talente zu einem NLZ!

2 Spieler zur SV Elversberg, 1 Spieler zum FCK

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Erfolgreiche Ausbildung für unsere junge "Wilden"!

Allgemeine Geschäftsbedingungen SFC Kaiserslautern e.V. (Stand Mai 2018)

1.1 Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand der Benutzungsvertrages

1.2 Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen zwischen 3 und 18 Jahren in Ihren jeweiligen Altersstufen teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheiden die Trainer und der Vorstand. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für 12 Monate im Verein SFC Kaiserslautern e.V. angemeldet. Hierfür wird eine monatliche Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird jeweils zu Monatsbeginn von ihrem angegebenen Konto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls dieser nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Saison schriftlich gekündigt wird.

1.3  Bei Abgabe eines Spielers zu einem anderen Verein ist eine Ausbildungsentschädigung vom aufnehmenden Verein zu zahlen. Diese richtet sich nach der Spielklasse der aufnehmenden Mannschaft, sowie deren Junioren-Zugehörigkeit.

1.4 Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit.  Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abzusichern. Kleinere Verletzungen werden von den Betreuern versorgt. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen etc.

1.5 Der Verein haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Schecks und Kreditkarten und deren Missbrauch, während den Veranstaltungen. Für Schäden, die Teilnehmer / Besucher verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht des Verursachers zuständig.

1.6 Mit der Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigten zu bestätigen, dass deren Sohn / Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist, dass diese an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht gegenüber dem Verein besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.

1.7 Sie sind verpflichtet ihre(n) Sohn / Tochter anzuweisen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen bzw. dem Veranstalter angesetzt sind, übernimmt der / die Erziehungsberechtigte selbst. Bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnung werden Teilnehmer / Besucher aus der Veranstaltung ausgeschlossen und sind nach entsprechender Information des Erziehungsberechtigten umgehend abzuholen.

1.8 Für Ausfälle der angebotenen Leistungen durch höhere Gewalt oder die mangelnde Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Der SFC Kaiserslautern bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, kann diesen jedoch nicht zusichern.  Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Er haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für jegliche Schäden vor, während und nach ihren Leistungen.

1.9 Die Haftung des Vereins, ihrer Erfüllungshilfen sowie der gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach Art der Leistung vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Gegenüber Unternehmen haftet der Verein bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Verein haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

1.10 Sämtliche Einrichtungen  und Kleidungen des Vereins sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an den Einrichtungen oder Gerätschaften sind vom Teilnehmer / Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.  Anzüge, Trikots und Stutzen sind nach Beendigung des Vertrages wieder beim Verein im ordnungsgemäßen Zustand abzugeben.

1.11 Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Firmen- und Vereinsgeländes aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, vom Firmen- und Vereinsgelände zu verweisen.

1.12 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information der Teilnehmer / Besucher durch den Verein. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB.

1.13 Der Zutritt zum Firmen- und Vereinsgelände ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

1.14 Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass während ihres Aufenthaltes auf unserem Firmen- und Vereinsgeländes Bildmaterial geschossen werden kann , welches wir ausschließlich für interne und externe Kommunikationszwecke (z.B. Werbemaßnahmen, Flyer, Poster, Homepage etc.) verwenden werden. Schadensersatzansprüche gegen den Verein  können nicht geltend gemacht werden.

1.15 Für Ausfälle der angebotenen Leistungen durch höhere Gewalt oder die mangelnde Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.